Unterstützung zur Abfederung von Einnahmenausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen durch das Land Tirol

Die Tiroler Landesregierung hat am 24.11.2020 die Unterstützungsmaßnahme zur Abfederung der Folgen aufgrund von Einnahmeausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen beschlossen. Durch die Förderung soll die Aufrechterhaltung des Spiel- und Geschäftsbetriebes von Tiroler Sportvereinen gewährleistet werden.

Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV vom 01.11.2020) wurde die Durchführung von Veranstaltungen bis zum 30. November untersagt. Zudem hatte das Land Tirol zuvor das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken verboten, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Durch diese Verbote und durch die daraus resultierenden Veranstaltungsabsagen ist der Sportbereich stark von Einnahmenverlusten betroffen. 

Dieser Entwicklung soll nun entgegengewirkt werden, um den Tiroler Sport aufrechtzuerhalten und Einnahmeausfälle abzufedern

Dazu gewährt das Land Tirol gemeinnützig tätigen Tiroler Sportvereinen, die mit ihren Mannschaften/Teams in der Allgemeinen Klasse an einem vom Tiroler Landessport anerkannten Tiroler Sportfachverband organisierten Ligabewerb teilnehmen, pauschale Unterstützungen für den Einnahmenausfall aus Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen. ASVÖ Tirol Präsident Hubert Piegger wirkte dabei unterstützend bei der Erstellung der Berechnungsmethode mit.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Tiroler Sportvereine, die 

  • in einer Mannschafts- oder Teamsportart 
  • an einem vom Tiroler Sportfachverband anerkannten Ligabetrieb 
  • in der Allgemeinen Klasse teilnehmen und 
  • im Zeitraum vom 16. Oktober bis 31. Dezember 2020 ein „Heimspiel“ ausgetragen haben bzw. denen die Abhaltung eines in diesem Zeitraum geplanten „Heimspieles“ behördlich untersagt wurde. 

Nicht antragsberechtigt sind Tiroler Sportvereine mit Mannschaften / Teams, die an der ersten oder zweiten Bundesliga (bzw. einem vergleichbaren Wettkampfbetrieb) teilnehmen und als zulässige Förderwerber der Sonderförderung gemäß § 14 BSFG 2017 – Sportligen Covid-19-Fonds von der Bundes Sport GmbH eine Unterstützung erhalten. 

Fristen

Ansuchen können bis spätestens 31. Dezember 2020 eingebracht werden. Ansuchen werden ausnahmslos über das online Formular angenommen.

Die komplette Richtlinie der Tiroler Landesregierung findet ihr hier: 

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