

Laufend gibt es Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung, die auch den Sport betreffen.
Die aktuellen Neuerungen im Überblick. Gültig ab dem 26.12.2020:
- Indoor ist sämtlicher Sport untersagt (ausgenommen ProfisportlerInnen).
- Outdoor dürfen nur jene Sportarten ausgeübt werden, welche keine Kontaktsportarten sind. Auch Variationen von Kontaktsportarten, beispielsweise nur Schuss-/Passübungen beim Fußball sind nicht erlaubt. Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen, das Sporttreiben ist allerdings nur alleine oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt.
- Nicht mehr möglich ist, dass maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, gemeinsam Sport betreiben. Das bedeutet das Aus für Kleingruppentrainings.
- Ski: Die Lifte dürfen ab dem 24.12.2020 wieder öffnen. In allen Warte- und Einstiegsbereichen (indoor und outdoor) und allen geschlossenen Räumen ist ein Mund-und-Nasen-Schutz der Klasse FFP2 (ohne Atemventil) oder einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen (ausgenommen sind Kinder, die unter 14 Jahre alt sind). Zudem ist soweit wie möglich ein Abstand von einem Meter einzuhalten.
- Sportveranstaltungen sind untersagt.
- Spitzensport nach §3 Z6 BSFG 2017 ist von den Bestimmungen ausgenommen.
Unter folgenden Links findet ihr die regionalen Maßnahmen und Regelungen für Tirol, sowie einen Fragenkatalog mit den wichtigsten Antworten. Außerdem haben wir euch noch die aktuelle Lockerungs- bzw. Maßnahmenverordnung verlinkt:
Für weitere oder speziellere Fragen könnt ihr euch auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at