NPO-Unterstützungsfonds mit neuem Lockdown-Zuschuss

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Die Antragstellung für Hilfsgelder aus dem NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2020 ist ab Mitte Februar möglich. ASVÖ Präsident Christian Purrer: „Diese Hilfsgelder sind unumgänglich, um den Sportvereinen das Überleben zu sichern. Ich bedanke mich bei allen ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser so fordernden Zeit!“

Ab Mitte Februar wird es für Sportvereine möglich sein, die Unterstützung für das 4. Quartal 2020 zu beantragen. Die Plattform und die damit verbundene Antragstellung erfolgt weiterhin auf der Plattform unter www.npo-fonds.at.

Neu ist im gemeinnützigen Bereich der Lockdown-Zuschuss! Mit diesem Zuschuss können entgangene Einnahmen im Vierten Quartal bis zu 80% erstattet werden. Als Vergleichszeitraum wird wie schon bei den vorigen Quartalen das Jahr 2019 herangezogen.

Sport ist größter Antragsteller

Bereits über ein Drittel aller Vereine in Österreich haben Anträge eingebracht und die Hilfen des NPO-Unterstützungsfonds in Anspruch genommen. Der Sport ist derzeit mit über 5.300 Anträgen der größte Antragssteller. Für Christian Purrer ist das ein Zeichen, wie dringend diese Gelder im Sport benötigt werden. „Über ein Drittel aller Sportvereine haben bereits Anträge gestellt. Wir ermutigen alle unsere Vereine, diese finanzielle Hilfe anzunehmen. Wenn diese Zeit der Bewegungsarmut vorüber ist, werden wir auf die Hilfe dieser Sportvereine angewiesen sein, um unsere Gesellschaft wieder zu mehr Bewegung zu animieren. Je mehr Vereine hier ans Werk gehen können, desto besser wird es uns als Gesellschaft gehen.“

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