Vereinfacht erklärt: Unterstützungsfonds für Sportvereine: 4. Quartal inkl. Lockdown-Zuschuss

Seit kurzem kann nun auch für das 4. Quartal 2020 der NPO Fonds angesucht werden.
ASVÖ Tirol Präsident Hubert Piegger hat für euch das Wichtigste zusammengefasst.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS für Sportvereine
NPO Hotline: 012675200 bzw. Mail: info@npo-fonds.at

Antragstellung für das 4. Quartal 2020 ab 5.3.2021 – 15.5.2021

   Förderbare Kosten (100%)             +             Struktursicherungsbeitrag
          siehe – https://npo-fonds.at                      pauschal 7 % d. Einnahmen 2019
(NPO Unterstützungsfonds im Überblick)                                                                    

UNTERSTÜTZUNGSFONDS für Sportvereine
NPO Hotline: 012675200 bzw. Mail: info@npo-fonds.at

Antragstellung für das 4. Quartal 2020 ab 5.3.2021 – 15.5.2021

Förderbare Kosten (100%) siehe – https://npo-fonds.at (NPO Unterstützungsfonds im Überblick)
+
Struktursicherungsbeitrag pauschal 7 % d. Einnahmen 2019                                   

Berechnung: 1.10.2019 – 31.12.2019 minus Einnahmen 1.10.2020 – 31.12.2020
höchstens Einnahmenausfall!                                                    mindestens € 250,00

Beispiel: Förderbare Kosten (Ausgaben) + Struktursicherungsbeitrag    € 4.500,00
                 Einnahmenausfall Vergleich 2019 zu 2020 im 4. Quartal           € 3.000,00

               Zuschuss ist mit Einnahmenausfall gedeckelt-daher Zuschuss  € 3.000,00

Lockdown-Zuschuss (neu ab 4. Quartal 2020) Berechnungsbeispiel:

regulärer NPO Zuschuss 1.10. –    2.11.2020      Kostenersatz wie bisher f. 33 Tage
Lockdown 1                        3.11. –   6.12.2020      80% f. 34 Tage
Lockdown 2                        7.12. – 31.12.2020      50% f. 92 Tage

wenn der Lockdown Zuschuss niedriger ist als der NPO Zuschuss wird aufgestockt!

Einnahmenausfall z. B. aus:
Eintrittsgelder
Kantinen; Vereinsheim
– Mitgliedsbeiträge
– Spenden
– Subventionen
– öffentliche Förderungen (Bund, Land, DV, FV) usw.   


Ablauf bzw. Auszahlung der Förderung: Antrag online – www.npo-fonds.at

Antragstellung beim BMKOES –
Abwicklung und Überprüfung ausschließlich durch die AWS (Austrian Wirtschaftsservice)

Eine Antragstellung zur aktuell gültigen Richtlinie ist bis zum 15.5.2021 jedenfalls möglich.

Berechnung: Einnahmen 1.10.2019 – 31.12.2019 minus Einnahmen 1.10.2020 – 31.12.2020
-> höchstens Einnahmenausfall, mindestens jedoch € 250,00

Beispiel:
Förderbare Kosten (Ausgaben) + Struktursicherungsbeitrag € 4.500,00
Einnahmenausfall Vergleich 2019 zu 2020 im 4. Quartal € 3.000,00
Zuschuss ist mit Einnahmenausfall gedeckelt-daher Zuschuss € 3.000,00

Lockdown-Zuschuss (neu ab 4. Quartal 2020) Berechnungsbeispiel:

regulärer NPO Zuschuss (1.10. –    2.11.2020) Kostenersatz wie bisher f. 33 Tage
Lockdown 1 (3.11. –   6.12.2020) 80% f. 34 Tage
Lockdown 2 (7.12. – 31.12.2020) 50% f. 92 Tage

wenn der Lockdown Zuschuss niedriger ist als der NPO Zuschuss wird aufgestockt!

Einnahmenausfall z. B. aus:
Eintrittsgelder
Kantinen; Vereinsheim
– Mitgliedsbeiträge
– Spenden
– Subventionen
– öffentliche Förderungen (Bund, Land, DV, FV) usw.   


Ablauf bzw. Auszahlung der Förderung: Antrag online – www.npo-fonds.at

Antragstellung beim BMKOES – Abwicklung und Überprüfung ausschließlich durch die AWS (Austrian Wirtschaftsservice)

Eine Antragstellung zur aktuell gültigen Richtlinie ist bis zum 15.5.2021 jedenfalls möglich.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei der NPO Service Hotline oder der ASVÖ Tirol Geschäftsstelle melden

NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info@npo-fonds.at

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