Sehr geehrte Schulleitungen und Lehrpersonen!
Herzlichen Dank für Ihr Engagement, dass Sie im Monat des Schulsports an Ihrer Schule ein Bewegungsprojekt durchgeführt haben! Das BMBWF freut sich, dass der Monat des Schulsports so großen Anklang gefunden hat. Insgesamt wurden mehr als 7.000 Bewegungsprojekte mit insgesamt ca. 3 Millionen Euro gefördert. Die Frist zum Belegupload ist mit 29.09.2023 abgelaufen. Es können nun keine Belege mehr angenommen werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement und wünschen Ihnen einen schönen Herbst!
Ihr Monat des Schulsports-Team
Nicht abrechenbare Kosten sind:
• Ein Antrag wird für eine Aktivität einer Schulklasse formal durch die Schulleitung (operativ durch eine Lehrperson) eingebracht.
• Jede Schulklasse kann jedoch nur für eine Aktivität im „Monat des Schulsports“ um eine Förderung ansuchen.
• Auch wenn eingereichte Rechnungen einen höheren Gesamtbetrag aufweisen, ist der maximale Förderbetrag jener, der unter „Punkt 2: Förderbare Aktivitäten und Förderungshöhe“ angeführt ist.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
• Die Anträge werden von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Fit Sport Austria auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Fit Sport Austria behält sich grundsätzlich vor, punktuell zu eingereichten Anträgen Nachfragen zu stellen.
Wann bekommt man eine Genehmigung oder Ablehnung der Zusatzaktivität?
Innerhalb von 5 Werktagen erhalten die Antragsteller:innen eine Genehmigung oder Ablehnung der Aktivität.
Schwimmtage finden in diesem Jahr bereits Mitte Mai statt, kann trotzdem die Förderung beantragt werden?
Nein. Der Zeitraum für die Umsetzung der Aktivitäten ist klar mit 27.5. bis Schulschluss im jeweiligen Bundesland definiert.
Wann kann eine Aktivität abgerechnet werden?
Nach Durchführung der Aktivität werden über den im Genehmigungsmail übermittelten Zugangslink die Belege für die Abrechnung hochgeladen. Der letztmögliche Tag für das Einbringen von Rechnungen ist der 22.07.2023.
Können sowohl eine Aktivität Sport mit der Klasse als auch eine Aktivität Schwimmen mit der Klasse von derselben Klasse in Anspruch genommen werden?
Nein, pro Klasse ist entweder eine Sportaktivität oder eine Schwimmaktivität möglich.
Dürfen Sportmaterialien angekauft werden und im Rahmen der Förderung abgerechnet werden?
Nein. Es dürfen keine Sportmaterialien zur weiteren Verwendung im Rahmen der Förderung abgerechnet werden. Es darf nur Leihmaterial für die Dauer der Aktivität abgerechnet werden.
Sind auch Essen und Getränke förderbar?
Nein, Kosten für Essen und Getränke werden nicht rückerstattet.
Können auch andere „Sporteinrichtungen“ (Bsp. Polizei, Fitnesscenter, etc.) Angebote an die Schulen machen oder ausschließlich Sportvereine der 3 Dachverbände?
Ja, sofern es sich um Angebote mit sportlichen Inhalten handelt.
Können auch Vereine für eine Förderung ansuchen?
Nein. Anträge dürfen ausschließlich von Schulen mit gültiger Schulkennzahl eingebracht werden.
Gibt es einen Selbstbehalt, sind anteilig Eigenmittel erforderlich?
Ja. Wenn die eingereichten Rechnungen einen höheren Wert aufweisen, als die Förderbeträge, die im Erlass benannt sind, dann muss der darüberhinausgehende Betrag von der Klasse/Schule getragen werden. Bleibt der eingereichte Betrag unter dem maximal förderbaren Betrag, ist kein Selbstbehalt zu tragen.
Wird es Angebote zur Auswahl geben?
Seitens der Fit Sport Austria oder dem BMBWF werden keine Sportveranstaltungen angeboten. Aber die Sportverbände und Vereine werden regional/lokal eventuell Angebote erstellen.
Dürfen auch Wandertage oder Exkursionen, mit oder ohne sportliche Angebote im Rahmen der Veranstaltung, eingereicht werden?
Nein. Förderungen sind ausschließlich für Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit Sportvereinen erfolgen oder die an (externen) Sportanlagen durchgeführt werden vorgesehen. Dabei sind Wanderungen seitens Fördergeber explizit ausgenommen. Sportfeste, die von Schulen veranstaltet werden, erfolgen ebenfalls im Idealfall in Zusammenarbeit mit einem Sportverein – dies ist aber nicht zwingend.
Für die Abrechnung sind rechtskonforme (steuerrechtlich/sozialversicherungsrechtlich) Rechnungen und Honorarnoten erforderlich. Ist der Zahlungsfluss nachzuweisen?
Für die Abrechnung sind rechtskonforme Rechnungen und Honorarnoten erforderlich. Der Zahlungsfluss muss nicht nachgewiesen werden, jedoch müssen bei einer etwaig nachfolgenden Stichprobenprüfung alle Unterlagen ordnungsgemäß im Original inkl. Zahlungsfluss übermittelt werden.
Wie lange sind die Abrechnungsunterlagen aufzubewahren?
Vorhandene Belege sind an der Schule zwei Jahre lang aufzubewahren.
Dürfen auch Angebote von kommerziellen Sportanbietern wahrgenommen und abgerechnet werden? Oder müssen die Anbieter:innen Sportvereine sein?
Es dürfen auch kommerzielle Anbieter:innen besucht werden, wenn sichergestellt ist, dass das Hauptaugenmerk auf Bewegung und Sportaktivitäten der Schüler:innen liegt.
Sind Sportwochen förderbar?
Nein. Sportwochen sind laut Vorgaben des BMBWFs, nicht förderbar. Für Bewegungs- und Sporteinheiten, die zusätzlich zu bereits geplanten (sportlichen) Aktivitäten durchgeführt werden, kann ein Antrag gestellt werden.
Kooperationspartner:
Kooperationspartner "Schwimmen":
IMPRESSUM: Fit Sport Austria GmbH Mag. Werner Quasnicka, Geschäftsführer (Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung) 1020 Wien, Waschhausgasse 2, 2.OG office@monatdesschulsports.at Datenschutz Download Sujets für Vereine & Schulen >> LOGIN |