Der SPORTBONUS
Verlängerung der Einzahlungsfrist für Neumitgliedschaften bis 10.10.22

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Die Einzahlungsfrist für Neumitgliedschaften im Förderprogramm “Sportbonus” wird bis zum 10. Oktober 2022 verlängert. Damit soll Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, Schuljahresmitgliedschaften besser zu berücksichtigen.

Hier ein Überblick über den Ablauf der Phase 4:

  • Letzter Einzahlungstermin für Mitgliedschaft:       10. Oktober (statt ursprünglich 15. September)
  • Antragstellung für Vereine:                                       19. September – 16. Oktober
  • Zweitantrag bei Verbesserungsbedarf:                   Nachfrist von 10 Tagen wird eingeräumt
  • Antragstellung Phase 4 bei der BSG:                       15. November

www.sportbonus.at

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