15 Millionen Euro Energiekostenausgleich des Sportministeriums

Flutlicht-Energiekosten

Zum Ende der vergangenen Woche präsentierte die Bundesregierung rund um Sportminister Werner Kogler erste Details zum Energiekostenausgleich. 15 Millionen Euro sollen gemeinnützigen Sportstättenbetreiber*innen zur Verfügung gestellt werden, um die steigenden Energiekosten zu dämpfen. 

“Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen.”, so Sportminister Kogler.

Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen am Zuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen.

„Der ASVÖ Tirol begrüßt selbstverständlich alle möglichen finanziellen Unterstützungen der Bundesregierung, das primäre Ziel ist und bleibt, die Bevölkerung und speziell unsere Kinder und Jugendlichen zum Sport zu bewegen. Der Energiekostenzuschuss stellt dabei eine wichtige Unterstützung durch die Abfederung der steigenden Energiekosten in den Sportstätten dar und ermöglicht, die Angebote unserer Vereine aufrechtzuerhalten.“, sagt ASVÖ Tirol-Präsident Hubert Piegger

Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH (BSG). Die Details des Förderprogrammes werden derzeit erarbeitet, eine Antragstellung ist für März 2023 vorgesehen. 

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