Der Juni ist Monat des Schulsports 2023

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Juni ist Monat des Schulsports

Bildungsminister Martin Polaschek stellte die Schwerpunkte und Maßnahmen des Schulsportmonats Juni vor. Die Sportdachverbände können im Rahmen der Initiative mit Schulen kooperieren.

Das Bildungsministerium (BMBWF) wiederholt die erfolgreiche Initiative „Monat des Schulsports“ im Zeitraum von 29.05.2023 bis zum Ende des Unterrichtsjahres und stellt dafür ein Gesamtvolumen von drei Millionen Euro zur Verfügung. Bildungsminister Martin Polaschek präsentierte dafür die Schwerpunkte und Maßnahmen. Für den ASVÖ war Vizepräsident Robert Zsifkovits vertreten, der bekräftigte: „Die Verbindung Verein – Schule ist für uns sehr wichtig und notwendig. Viele Trainerinnen und Trainer aus unseren Sportvereinen sind bereits in Bildungseinrichtungen tätig. Der Bereich Schwimmen nimmt dabei einen wichtigen Teil der Kooperation ein, insbesondere im Monat des Schulsports. Alle Kinder sollen möglichst früh schwimmen lernen, dabei Spaß haben und auch Sicherheit gewinnen. Wir legen damit eine weitere Basis für Bewegungsfreude durch eine sehr gesunde Sportart.“

Die Eckdaten zum Monat des Schulsports 2023:

  • Juni 2023 ist Monat des Schulsports
  • Mit einem Förderbetrag von bis zu 500 Euro werden Klassen unterstützt, die zusätzlich zum Sportunterricht weitere Sportaktivitäten durchführen.

Möglichkeiten:

  • Sportvereine an der Schule oder externe „Schnuppertage“: max. Förderbetrag € 500
  • Das Gesamtvolumen beträgt 3 Mio. Euro.
  • Schwimmunterricht: Förderbetrag € 500,- (dabei müssen lehrplanbezogene oder für Ablegung Schwimmabzeichens geforderten Schwimmkompetenzen verfolgt werden)
  • Pro Klasse kann jeweils nur zu einer Initiative ein Förderantrag und somit einmalig im Schulsportmonat 2023 eingebracht werden

Gefördert werden:

  • Personalkosten (Trainer*innen) für externe qualifizierte Anleiter*innen aus Sport- und Schwimmvereinen sowie anderen externen Sportanbietern
  • Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
  • Transportkosten der Schüler*innen zu und von einer externen Sportstätte
  • Eintrittskosten in eine externe Sportstätte
  • Förderabwicklung erfolgt über „Fit Sport Austria GmbH“, dem bundesweiten Netzwerk zur Bewegungsförderung von ASKÖ, ASVÖ und Sportunion.
  • Förderanträge können ab dem Mai 2023 über die Plattform https://www.monatdesschulsports.at/ eingebracht werden.
  • Förderzeitraum, in dem die Aktivitäten stattfinden müssen: 5. bis Schulschluss
  • Zweistufiges Antragsverfahren:
    • Antragsstellung & Genehmigung der Aktivität vor Durchführung und
    • Hochladen der Rechnungen zum gestellten Antrag nach Durchführung der Aktivität.

Die Antragsplattform finden Sie hier: www.monatdesschulsports.at

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