Die ZVR-Zahl (Zahl des Zentralen Vereinsregisters) ist die eindeutige Identifikationsnummer eines Vereins in Österreich. Sie wird im Zuge der Vereinsgründung vergeben und dient der eindeutigen Zuordnung im Zentralen Vereinsregister (ZVR).
Gemäß § 18 Abs. 3 Vereinsgesetz 2002 (VerG) sind Vereine verpflichtet, ihre ZVR-Zahl im gesamten Rechtsverkehr nach außen anzuführen. Dies betrifft insbesondere den Schriftverkehr sowie alle offiziellen Auftritte des Vereins.
Die ZVR-Zahl ist daher jedenfalls auf folgenden Unterlagen und Kommunikationsmitteln anzuführen:
Briefpapier und E-Mails
Rechnungen und Verträge
Webseiten und Online-Auftritte
Formulare und Aussendungen
Die Nichtanführung der ZVR-Zahl stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann entsprechend geahndet werden.
Die ZVR-Zahl eines Vereins ist öffentlich einsehbar und kann über das Zentrale Vereinsregister (ZVR) oder bei der zuständigen Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion) abgefragt werden.