Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (z.B. Verein, Verband) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlten Reiseaufwandsentschädigungen für jede*n einzelne*n Bezieher*in in das dafür vorgesehene amtliche Formular L19 einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Zahlt der begünstigte Rechtsträger ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, reicht eine vereinfachte Form der Dokumentation (z.B. Abrechnungsaufzeichnung). In den übrigen Fällen ist ein Lohnkonto zu führen.
Hinweis: Das Formular L19 ist online über ELDA (nicht über FinanzOnline) zu übermitteln.
Die Nutzung der Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – dazu zählt auch ELDA – ist nur noch mit einer gültigen ID Austria möglich. Im Auftrag des Vereines kann eine Person (z.B. aus dem Vereinsvorstand) die Mitteilung abwickeln.
Weitere Informationen sowie Hilfestellung findet ihr auch bei der SPORT AUSTRIA
Stand 03/2026


