Für Sportvereine gibt es seit 1. Jänner 2026 eine wichtige Neuerung: Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) und das Freiwilligenpauschale können nun innerhalb eines Kalenderjahres monatsweise gewechselt werden.
Was war bisher?
Bis Ende 2025 galt: Wer von einem Sportverein PRAE erhielt, konnte im selben Kalenderjahr nicht zusätzlich das Freiwilligenpauschale von derselben oder einer verbundenen Körperschaft beziehen. Ein Wechsel unter dem Jahr war nicht möglich.
Was gilt seit 2026?
Seit 1. Jänner 2026 ist eine monatliche Betrachtung vorgesehen:
- In einem Monat kann entweder PRAE oder Freiwilligenpauschale bezogen werden.
- PRAE und Freiwilligenpauschale innerhalb eines Monat sind weiterhin nicht möglich.
- Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist von Monat zu Monat möglich.
- Für jeden Monat, in dem PRAE bezogen wird, reduziert sich der jährliche Höchstbetrag des Freiwilligenpauschales aliquot um 1/12.
Damit wird beispielsweise ermöglicht, dass ein Sportler während der Saison PRAE erhält und in einer sportfreien Zeit für den Verein eine ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt und dafür das Freiwilligenpauschale erhält.
Wie hoch ist das Freiwilligenpauschale?
Beim Freiwilligenpauschale gelten weiterhin folgende jährliche Höchstbeträge:
Kleines Freiwilligenpauschale
- bis zu 30 € pro Tag
- maximal 1.000 € pro Jahr
Großes Freiwilligenpauschale
- bis zu 50 € pro Tag
- maximal 3.000 € pro Jahr
Bezieht eine Person beispielsweise in 9 Monaten PRAE, verbleiben für das Freiwilligenpauschale noch 3/12 des jährlichen Höchstbetrags. Beim kleinen Freiwilligenpauschale sind das maximal 250 €.
Wichtig für Vereine
Die Neuregelung gilt für freiwillige Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2025 erbracht werden. Für Leistungen bzw. Zahlungen bis einschließlich 31. Dezember 2025 galt noch die bisherige Regelung, wonach ein Wechsel zwischen PRAE und Freiwilligenpauschale innerhalb des Kalenderjahres nicht möglich war.
Für die korrekte Abrechnung und Dokumentation sollten Vereine daher insbesondere darauf achten, in welchem Monat welche Leistung ausbezahlt wird und ob die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurz gesagt: Seit 2026 ist ein Wechsel zwischen PRAE und Freiwilligenpauschale möglich – aber nur monatsweise und mit einer entsprechenden Kürzung des jährlichen Höchstbetrags des Freiwilligenpauschales.


