
Auch dieses Jahr gibt es umfangreiche Sportförderungen im Land Tirol.
Mit Regierungsbeschluss der Tiroler Landesregierung vom Dienstag, 04.03.2025 wurde die Richtlinie zur Förderung von Sportanlagen in Tirol in Kraft gesetzt.
Was ist neu?
- Die Antragstellung hat nunmehr vor Beginn der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme zu erfolgen (vgl. 4.1. der Richtlinie, wobei für bereits in Umsetzung befindliche Vorhaben eine Übergangsfrist besteht)
- Förderzusagen erfolgen nach dem „first come, first served –Prinzip“.
- Die Fördervoraussetzungen wurden im Vergleich zur bisherigen Richtlinie nur geringfügig angepasst, dies mit dem Ziel
– normgerechte, wettkampftaugliche Trainings- und Meisterschaftssportanlagen zu fördern und die diesbezügliche Einbindung des Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) sicherzustellen und
– Angaben zur Sportanlage (Betriebskonzept, TISIS, Nutzung und Vergabe) durch den Betreiber zu erhalten und zu prüfen.
Was wird gefördert?
Es wird der Neubau sowie der Um- und Zubau bzw. die Sanierung von Sportanlagen und sonstige Ausstattungen (Sicherheitseinrichtungen, Geräte des Platzbedarfs, technische Anlagen, elektronische Schießanlagen oder Orientierungslaufkarten), wenn diese durch Antragsberechtigte selbst und nicht gewinnorientiert betrieben oder direkt an Sportvereine/verbände überlassen werden, gefördert. Förderrichtlinien findest du HIER.
Die Fördermittel stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn die Fristen für die Antragstellung genau eingehalten werden. Wir möchten unsere Mitgliedsvereine darauf hinweisen, dass die Anträge rechtzeitig und vollständig einzureichen sind. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können bei der Vergabe nicht mehr berücksichtig werden.
Antragsfrist 31. März
Antragsfrist 31. Mai
- Förderung von Veranstaltungen
- Projektförderung Behindertensport (gem. Punkt 4.3.2 Förderrichtlinie Tiroler Landessportart)
Antragsfrist 31. August
- Frauensportförderung, Förderung der Absolvierung von Aus- und Weiterbildungen (als Trainerin oder Funktionärin)
- Förderung der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
Antragsfrist 31. Oktober
Antragfrist 31. Dezember
Die Förderanträge werden nach der Antragsfrist gesammelt, bearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf der Homepage vom Land Tirol Formulare | Land Tirol sind weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten sowie die entsprechenden Antragsformulare zu finden.