NPO-Unterstützungsfonds: Anträge für Q4/2020 ab 5.3. möglich

COVID-19_finanzielleUnterstuetzung-Ueberblick

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden. Gemeinnützige Sportvereine können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Eckpunkte zur Antragstellung:

  • Die Förderung erfolgt in bewährter Form (Wiedererkennbarkeit für die AntragstellerInnen).
  • Der Struktursicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 7 % der Einnahmen von 2019, was de facto einer Verdoppelung entspricht.
  • Sie enthält einen, dem Umsatzersatz entsprechenden “Lockdown-Zuschuss” für gemeinnützige Vereine, die (wegen fehlender Umsatzsteuerdaten) keinen oder nur einen teilweisen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen konnten bzw. können, sowohl für direkt als auch indirekt vom November- und Dezember-Lockdown betroffene Vereine.
  • Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurde in Aussicht gestellt.

COVID-19: finanzielle Unterstützungsmaßnahmen – ein Überblick

Gemeinsam mit dem Österreichischen Tennisverband und der Steuerberatung tpa konnte ein Überblick und Vergleich über die coronabedingten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in Österreich erstellt werden (siehe unten).

Dies soll neben einer besseren Übersichtlichkeit dazu beitragen, dass die Sportvereine und -verbände möglichst alle ihnen zustehenden Möglichkeiten nutzen.

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