Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlen. Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden …