Ab sofort können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen den Energiekostenausgleich beantragen! Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Die Förderung gliedert …
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