Somit können von unseren Mitgliedsvereinen, in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Volksschulen, Bewegungsaktivitäten mit polysportivem Charakter in den Institutionen angeboten werden.
Kinder gesund bewegen wird Sport- Dachverband übergreifend umgesetzt. Daher bedarf Ihr Kooperationswunsch der Zustimmung aller Projektverantwortlichen von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Das bedeutet, dass die Kontaktaufnahme und Absprache mit der jeweiligen Institution erst nach positiver Rückmeldung durch den/die jeweilige LandeskoordinatorIn erfolgt!
Insgesamt stehen pro zugeteilter Gruppe/Klasse maximal € 900,00 für die Betreuung zur Verfügung. Folgende Leistungen können in diesem Zusammenhang über Kinder gesund bewegen abgerechnet werden:
Eckdaten und Abrechnungsrichtlinien
KIGEBE Datenbank Tutorial Vereine
Bestätigung durchgeführter Bewegungseinheiten
Infos zum Strafregisterauszug:
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus Eingabegebühr (€ 14,30), Zeugnisgebühr (€ 14,30) und Bundesverwaltungsabgabe (€ 2,10) zusammen.
Für Freiwillige gibt es Ausnahmen:
Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird.
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.
Somit kostet eine Strafregisterbescheinigung für Kinder und Jugendfürsorge, die auf einen bestimmten Verein ausgestellt ist, nur € 2,10. Daher empfehlen wir die Bestätigung KJF Strafregisterauszug vom Verein ausgefüllt vorzulegen.
Ansprechperson ASVÖ Tirol:
Marion Springer
springer@asvoe.tirol
+43 664 116 80 10