Kinder gesund bewegen 2.0

Kinder gesund bewegen ist eine bundesweite Initiative des Sportministeriums und der drei Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION), welche bereits seit dem Jahr 2009 erfolgreich umgesetzt wird.

Somit können von unseren Mitgliedsvereinen, in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Volksschulen, Bewegungsaktivitäten mit polysportivem Charakter in den Institutionen angeboten werden.

  • Kinder gesund bewegen hilft längerfristige Kooperationen zwischen lokalen Sportvereinen und Kindergärten bzw. Volksschulen aufzubauen bzw. zu vertiefen.
  • Ziel ist es den Bekanntheitsgrad der Vereinsangebote bei Kindern, PädagogInnen und Eltern zu steigern, neue Mitglieder zu gewinnen und das Interesse am Sport zu wecken.
  • Dem Verein werden die Kosten für die ÜbungsleiterInnen, den Aufwendungen für administrative Tätigkeiten (Personalkosten) und Materialanschaffungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten für Kinder stehen, finanziell abgegolten.
  • öffentliche und private Volksschulen
  • Sonderschulen mit Kindern im Alter der Zielgruppe von Kinder gesund bewegen (2-10 Jahre)
  • Kindergärten und Kindergruppen (offiziell registriert)
  • Im Rahmen von Kinder gesund bewegen müssen mindestens 15 Einheiten pro Klasse/ Gruppe innerhalb der Regelunterrichts- bzw. Regelbetreuungszeit (mit Anwesenheit des/der PädagogIn) in Form von Bewegungsmaßnahmen, Schulfesten (§ 13a SchUG), sowie Informationsmaßnahmen (Erstgespräch, Bewegungsberatung oder Elternabend) umgesetzt und dokumentiert werden.
  • Das Bewegungsangebot muss eine polysportive, kindgerechte und altersadäquate Ausrichtung haben und für alle Kinder möglich sein!
  • Kein rein sportartspezifisches Training, kein leistungsorientiertes Training, keine Talentesichtung o.Ä.
  • Alle Angebote im Rahmen von Kinder gesund bewegen müssen für die Kinder kostenlos sein!
  • Darüber hinaus steht es jedem Verein frei, in welcher Form weitere polysportive, kindgerechte und altersadäquate Aktivitäten für Kinder (von 2 bis 10 Jahren) angeboten werden. Diese können auch außerhalb der regulären Betreuungszeit und auch im Verein stattfinden.
  • Erfahrung in der Durchführung polysportiven Kindertrainings, sowie eine entsprechende polysportive Qualifikation. (Qualifikation: Übungsleiter Basisausbildung inkl. Spezialmodul Kinder oder höher)
  • Ausgezeichnet mit dem „Fit für Österreich“- Qualitätssiegel ÜbungsleiterIn.
  • Die Initiative Kinder gesund bewegen, dessen Ziele, Projektpartner sowie Angebote seines/ihres Vereins und des ASVÖs müssen bekannt sein und Inhalte bei Bedarf weiterkommuniziert werden.
  1. Der Verein nimmt Kontakt mit der Landeskoordinatorin auf und gibt die Betreuungswünsche bekannt.
  2. Nach dem „Ok“ durch die LandeskoordinatorIn, kann eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Institutionen (Kindergarten, Volksschule) erfolgen, um die Möglichkeiten/Interesse einer Kooperation abzuklären.
  3. Stimmt die Institution einer möglichen Kooperation zu, wird die Kooperationsvereinbarung gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben und an die Landeskoordinatorin geschickt (= Vertrag!).
  4. Danach wird die Institution freigegeben und es kann mit der Umsetzung der Einheiten begonnen werde
  5. Die geleisteten Einheiten werden monatlich in die Datenbank  eingetragen und von dem/der LandeskoordinatorIn frei gegeben. Diese Daten sind Grundlage und Voraussetzung für die weitere Abrechnung!

Kinder gesund bewegen wird Sport- Dachverband übergreifend umgesetzt. Daher bedarf Ihr Kooperationswunsch der Zustimmung aller Projektverantwortlichen von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Das bedeutet, dass die Kontaktaufnahme und Absprache mit der jeweiligen Institution erst nach positiver Rückmeldung durch den/die jeweilige LandeskoordinatorIn erfolgt!

Insgesamt stehen pro zugeteilter Gruppe/Klasse maximal € 900,00 für die Betreuung  zur Verfügung. Folgende Leistungen können in diesem Zusammenhang über Kinder gesund bewegen abgerechnet werden:

  • Personalkosten (PRAEs, Honorarnoten, Gehaltsabrechnungen)
    Abrechenbar sind Kosten für ÜbungsleiterInnen lt. Aufzeichnungen (Datenbank) und Personalkosten für administrative Tätigkeiten.
  • Materialien (kinderspezifische Geräte, die für das Angebot benötigt werden)
  • Alle Einheiten müssen geleistet und dokumentiert sein. (Datenbank)
  • Für die Abrechnung sind unbedingt Originalbelege (Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7 bis 19 BSFG 2013, BGBl. I Nr. 100) erforderlich
  • Die Auszahlung durch den ASVÖ Bund an den Verein erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Institution oder gesammelt am Ende des jeweiligen Umsetzungszeitraumes.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus Eingabegebühr (€ 14,30), Zeugnisgebühr (€ 14,30) und Bundesverwaltungsabgabe (€ 2,10) zusammen.

Für Freiwillige gibt es Ausnahmen:

Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird.

Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.

Somit kostet eine Strafregisterbescheinigung für Kinder und Jugendfürsorge, die auf einen bestimmten Verein ausgestellt ist, nur € 2,10. Daher empfehlen wir die Bestätigung KJF Strafregisterauszug vom Verein ausgefüllt vorzulegen.

Downloads und Infomaterial:

Ansprechperson ASVÖ Tirol:
Marion Springer
springer@asvoe.tirol
+43 664 116 80 10

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