PRAE Meldung (L19 und ELDA)

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Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (z.B. Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede*n  einzelne*n Bezieher*in in das dafür vorgesehene amtliche Formular L19 einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Zahlt der begünstigte Rechtsträger ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, reicht eine vereinfachte Form der Dokumentation (z.B. Abrechnungsaufzeichnung). In den übrigen Fällen ist ein Lohnkonto zu führen.

Hinweis: Das Formular L19 ist online über ELDA (nicht über FinanzOnline) zu übermitteln.

Die Nutzung der Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – dazu zählt auch ELDA – ist nur noch mit einer gültigen ID Austria möglich. Dazu reicht bereits die Variante mit Basisfunktion aus.

Im Auftrag des Vereines kann eine Person (zum Beispiel aus dem Vereinsvorstand oder der Lohnverrechnung) die Mitteilung erstellen und senden. Als übermittelt gelten die Meldungen wenn von ELDA ein entsprechendes Protokoll nach der Übermittlung ausgegeben wird.

Weitere Informationen sowie Hilfestellung findet ihr auch bei der SPORT AUSTRIA

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-zu-Vereinen-%E2%80%93-Gemeinn%C3%BCtzigkeit-und-Registrierkassenpflicht/Abgabe-der-Meldung-Pauschale-Reiseaufwandsentsch%C3%A4digung-(PRAE).html

Stand 03/2025

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

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Ab 22. Jänner 2024 ist die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.

Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

Antragsfristen:
Für das Jahr 2022: 22.1.2024 bis 30.6.2024
Für das Jahr 2023: 1.7.2024 bis 31.12.2024

Weitere Informationen zum EKZ-NPO findest du hier.

Hier findest du die FAQ zum Energiekostenzuschuss FAQ.

 

Offizieller TFV Hallencup der Frauen 2024

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Am 3. und 4. Februar 2024 findet in der Sporthalle ,,Olypisches Dorf´´ in Innsbruck der offizielle Hallencup der Frauen statt.

Der TFV-Hallencup ist ein 2-tägiges Hallenevent mit Vorrunde am Samstag und Endrunde (der besten 8 Teams) am Sonntag.
Das Teilnehmerfeld besteht aus insgesamt 14 Tiroler Frauenteams.

Terminvorschau:

Vorrunde
Samstag, 3. Februar 2024

Zwischenrunde und Platzierungsspiele der besten 8 Teams
Sonntag, 4. Februar 2024

Finale
Sonntag, 4. Februar 2024 voraussichtlich um 18:40 Uhr

Der Tiroler Fußballverband freut sich auf spannende Spiele, zahlreiche Zuschauer und Zuschauerinnen und ein tolles Hallencup-Wochenende.

Energiekostenausgleich (EKA) – 3 Phase

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Ab sofort und bis zum 8. März 2024 können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen den Energiekostenausgleich beantragen! Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden.

Phase 1 und 2 sind bereits abgeschlossen. Ab sofort und bis zum 08.03.2024 kann für die dritte Förderperiode (01.07- 31.12.2023) ein Antrag gestellt werden. 

Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.

Voraussetzungen für ein Ansuchen:

  • Vereinsgründung vor dem 1.1.2021
  • Sportstätte muss seit 1.1.2021 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Zumindest seit diesem Zeitpunkt die betreffende Sportstätte auf eigenen Namen und eigene Rechnung auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich betreiben
  • Sportstättennutzer:innen müssen die geförderten Sportstätten durch die zumindest teilweise Weitergabe des finanziellen Vorteiles aus der Förderung zugänglich gemacht werden
  • Geförderten Energiekosten für die betroffene Sportstätte müssen auf eigene Rechnung von der Sportstättenbetreiber:in getragen werden und in deren Buchhaltung als Aufwand bzw. Ausgabe aufscheinen
  • Es dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen

WICHTIG: Sportstättenbetreiber*innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.

Wer kann die Förderung NICHT beantragen?

  • der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden bzw. in deren mehrheitlichen Eigentum stehende Gesellschaften
  • über die Fördernehmer*innen selbst dürfen in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftigen Finanzstrafen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) oder entsprechende Verbandsgeldbußen nach dem Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten, BGBl. I Nr. 151/2005 igF aufgrund von vorsätzlich begangenen Taten verhängt worden sein

Eine Sportstätte gem. § 3 Z 11 BSFG 2017 ist eine Anlage, die ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder im Training bestimmt ist (zB Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten), einschließlich den, dem Betrieb der Anlage oder der Vorbereitung für die Benützung der Anlage dienenden Einrichtungen, Bauten und Räumlichkeiten. Von dieser Definition sind auf alle Fälle Garderoben und Duschen bzw. Lagerräume umfasst. Bürogebäude können nur für den Teil, welcher für den Betrieb der Sportstätte notwendig ist, berücksichtigt werden. Von dieser Definition der Sportstätte sind Unterkünfte nicht umfasst.

Kinder gesund bewegen – Kongress 2024

Von 19.-20. April führen die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION den 9. Kinder gesund bewegen-Kongress in Wr. Neustadt durch.

Achtung neues Kongresszentrum!!!

Zentrum des Kongresses sind erstmals die Kasematten in Wr. Neustadt, 2700 Wr. Neustadt, Bahngasse 27. Die Arbeitskreise finden wie gewohnt in verschiedenen Schulen in Wr. Neustadt statt.

Zielgruppe:
In erster Linie richtet sich dieser Kongress an die im Programm Kinder gesund bewegen 2.0 tätigen Übungsleiter*innen und Bewegungscoaches (Tägliche Bewegungseinheit), die in Kindergärten und Volksschulen engagiert sind, sowie an Pädagog*innen, die in diesen Bildungsbereichen tätig sind. Darüber hinaus lädt der Kongress zu einem Erfahrungsaustausch ein.

Das vielfältige Programm bietet viele Praxisideen für die spiel- und bewegungsorientierte Arbeit in Kindergärten, Volksschulen und Sekundarstufe I.

Anmeldung

Vom 15. bis 21. Jänner 2024steht die Anmeldung exklusiv allen Kinder gesund bewegen 2.0-Übungsleiter:innen und Bewegungscoachesder Täglichen Bewegungseinheit zur Verfügung.

Ab 22. Jänner 2024 ist das Anmeldeportal für alle Interessent*innen offen. Melden Sie sich bitte online an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fit Sport Austria-Geschäftsstelle per Mail an office@fitsportaustria.at oder telefonisch unter 01 / 504 79 66 – 210.

ASVÖ Tirol Informationsschreiben 2024

Mit unserem alljährlichen Informationsschreiben halten wir unsere unsere Mitgliedsvereine über Neuerungen, Projekte, Neuaufnahmen und Subventionen auf dem aktuellen Stand.

Hier könnt ihr euch das Informationsschreiben online ansehen oder auch als PDF-Datei herunterladen.

Übungsleiter*innen Basismodul in Innsbruck

Das Basismodul – entstanden nach Abstimmung zwischen Sport Austria und ihren Mitgliedsverbänden – ist der Grundstein und die Voraussetzung für die neue, österreichweite Übungsleiter*innen-Ausbildung im organisierten Sport.

In 21 Einheiten wird dir ein theoretischer Background aus den Bereichen Sportbiologie, Trainingslehre und Vermittlung von Bewegung und Sport nähergebracht. In der allgemeinen Sportpraxis wird die Verbindung von Theorie zur Praxis hergestellt.

Die Themenbereiche Organisation des Sports, gesellschaftspolitische Aspekte im Sport sowie rechtliche Grundlagen aus dem Bereich Haftung- und Aufsichtspflicht geben dir das notwendige organisatorische Know-how zur Durchführung deiner Vereinseinheiten.

Das Basismodul schließt mit einer schriftlichen Multiple Choice Prüfung ab. Die Absolvent*innen erhalten eine Abschluss-Bestätigung. Es besteht 100% Anwesenheitspflicht!

Anschließend an das Basismodul muss ein Spezialmodul des Fach- oder Dachverbandes besucht werden, um die Übungsleiter*innen-Ausbildung abzuschließen und das Übungsleiter*innen-Zertifikat zu erhalten.

Bitte informiere dich vorher ggf. über Angebote und die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Basismoduls. Deine Ansprechperson ist die Projektkoordinatorin Sabina Margreiter margreiter@asvoe.tirol, +43 (0)512 586 437. 

Das Basismodul findet von 02.02. bis 04.02.2024 in Innsbruck in der Fallmereyerstraße 12 statt.

Die Anmeldung ist bis 18.01.2024 hier möglich.

Kosten: 99,00€ für Mitglieder*innen eines Sportvereins, 150,00€ für Nichtmitglieder*innen eines Sportsvereins

Siege für das Mädchen- und Burschenteam bei den Bundesmeisterschaften der Skimittelschulen in Schladming

Am 19. und 20. Dezember vertraten jeweils sechs Mädchen und sechs Burschen die Skimittelschule Neustift bzw. das Bundesland Tirol bei den österreichischen Schulmeisterschaften in Schladming. Bei den vorangegangenen schulinternen Zeitläufen qualifizierten sich bei den Mädchen Hannah Fedrizzi, Lea Tasser, Emilia Kirchmair, Lorena Bauer, Alissia Reiter, und Chiara Sporer. Bei den Burschen setzten sich Michael Steurer, Ruiz Herzog, Maximilian Huber, Simon Mitterer, Matteo Nocker und Raphael Thurner durch. An den beiden Renntagen galt es in jeweils zwei RSL- und SL-Durchgängen als Team auf dem selektiven Hang möglichst schnell zu sein. Erfreulicherweise gelang es den Schülerinnen und Schülern, konstant Topleistungen abzurufen. Somit konnten sich bei der abschließenden Preisverteilung beide Teams über den österreichischen Mannschaftsmeistertitel und eine Trophäe, welche von Bildungsminister Prof. Dr. Martin Polaschek gestiftet wurde, freuen.

Tag der offenen Tür an der Skimittelschule

Am Freitag, dem 19. Jänner 2024 gewährt die Skimittelschule Neustift interessierten Kindern und deren Eltern Einblicke in den Schul-, Sport- und Internatsbetrieb. Um die Kinder möglichst hautnah in die Rolle von Skimittelschülern schlüpfen zu lassen, wird zuerst in Mieders im Rahmen des „Talentetages“ ab 08:30 Uhr ein vielseitiges Skitraining mit dem Ski MS-Trainerteam angeboten. Nach einem Demo-Training beim Tellerlift an der Talstation der Serlesbahnen in Mieders wird das Programm ab Mittag im Schulcampus in Kampl fortgesetzt. Dort erfahren die Interessenten alles Wissenswerte über die Organisation des Schul-, Sport- und Internatsbetriebes. Um Anmeldung bis Mittwoch 17. Jänner unter sport@ski-msneustift.at wird gebeten.

Einladung zum Online-Infoabend am 11.01.2024, ASVÖ Vereine – Fit für die Zukunft

Auch 2024 möchten wir wieder Sportvereine unterstützen und ihnen bei ihren Herausforderungen zur Seite stehen.

Bei unserem unverbindlichen Online-Infoabend kannst du alle Möglichkeiten der individuellen Vereinsberatung kennenlernen und erfährst wie dein Verein davon profitieren kann.

Für ASVÖ Vereine (FunktionärInnen, TrainerInnen und Interessierte) ist der Infoabend kostenlos und unverbindlich.

Das Zoom-Meeting findet am Donnerstag, 11. Jänner 2024, um 18:00 Uhr statt und dauert ca. 45 Minuten. 

Anmeldung ist bis Dienstag, 09. Jänner 2024 per E-Mail an unsere Vereinsberaterin Marlene Bergmann: bergmann@asvoe.tirol möglich. Bitte bei der Anmeldung  Sportverein, Namen und Telefonnummer angeben.

Nach der Anmeldung erhältst du den LINK zur Besprechung und alle notwendigen Informationen zum erfolgreichen Einstieg.

Sollte sich dieser Termin für dich nicht ausgehen, kannst du gerne auch einen Infoabend aus einem anderen Bundesland besuchen. Alle Termine findest du hier: https://www.wirstaerkenvereine.at/beratung/infoabende/

Detaillierte Infos zum Projekt Fit für die Zukunft findest du im Vorfeld auch hier: https://www.asvoe.tirol/projekte/asvoe-vereine-fit-fuer-die-zukunft/

Gerne kann Marlene dich auch persönlich am Telefon unter der Nummer 0664-2538429 über die Möglichkeiten der Vereinsberatung informieren! 

Weihnachtsüberraschung in Oberndorf – Die Sportschützengilde ehrt Jochen Brunner

Am 24.12. sind Überraschungen keine Seltenheit. In Oberndorf gab es jedoch eine Überraschung der besonderen Art. Die Sportschützengilde Oberndorf ehrte im Rahmen der ASVÖ Tirol-Initiative “Engagiert wie DU” ihren langjährigen Schriftführer und Oberschützenmeister Jochen Brunner. 

Der Geehrte ist seit dem 3. September 2002 Mitglied der Josef Hager Schützenkompanie und hat sich bereits 2004 als gewissenhafter Schriftführer auch für die Sportschützengilde Oberndorf bis heute zur Verfügung gestellt. Seit  7. Juni 2013 führt er die Gilde als Oberschützenmeister. Dabei hat er sich auch im Bezirkssportschützenbund ab 2014 als Schriftführer und seit 2017 als Sportleiter für Luftpistole bewährt und stets eingesetzt. Zudem betreut er die Mitgliederverwaltung mit Hilfe einer Intranet Datenbank und fungiert als Beauftragter dazu im Wintersteller Bataillon.

Und damit nicht genug – seit 2002 besitzt er eine Funkamateur-Lizenz und füllt auch als Notfunkreferent im Bezirk Kitzbühel und stellvertretender Ortsstellenleiter diese ehrenamtlichen Tätigkeiten hervorragend aus.

Besonders hervorzuheben sind seine umfangreichen Vorbereitungsarbeiten, damit Oberndorf einen automatischen Schießstand für 5 Stände errichten konnte. Ohne seine allgegenwärtige Unterstützung könnten das jährliche Gästeschießen, Ostereier- und Vereinsschießen nicht so reibungslos funktionieren. Seine umfassende Kenntnis hilft auch bei der Beschaffung der Gewehre und Bekleidung der Gilde. Er erhielt auf Grund seiner Leistungen bereits Verdienst- und Ehrenmedaillen. Und seit 2021 trägt er die BTSK-Schützenschnur in Gold.  

Mit einem Wort, dem Herrn Ing. Jochen Brunner verdanken die Josef Hager Schützenkompanie, die Sportschützengilde Oberndorf, die Amateurfunker ebenso wie die Bezirksorganisationen eine enorme Unterstützung und daher wurde er im Rahmen der Initiative “Engagiert wie DU” des Allgemeinen Sportverband Österreichs vom Bezirksobmann Pepi Stöckl verdientermaßen ausgezeichnet.

Du willst auch jemanden aus deinem Verein überraschen? Dann schau mal hier vorbei: 
https://www.asvoe.tirol/vereine/engagiert-wie-du/anmeldung-und-infos/