Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

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Ab 22. Jänner 2024 ist die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.

Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

Antragsfristen:
Für das Jahr 2022: 22.1.2024 bis 30.6.2024
Für das Jahr 2023: 1.7.2024 bis 31.12.2024

Weitere Informationen zum EKZ-NPO findest du hier.

Hier findest du die FAQ zum Energiekostenzuschuss FAQ.

 

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