Ab 22. Jänner 2024 ist die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.
Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).
Antragsfristen:
Für das Jahr 2022: 22.1.2024 bis 30.6.2024
Für das Jahr 2023: 1.7.2024 bis 31.12.2024
Weitere Informationen zum EKZ-NPO findest du hier.
Hier findest du die FAQ zum Energiekostenzuschuss FAQ.