Energiekostenausgleich (EKA) des Sportministeriums

Ab sofort und bis zum 8. März 2024 können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen den Energiekostenausgleich beantragen! Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der …