Hilfsmaßnahmen bei Liquiditätsengpässen für selbstständige Trainer und Trainerinnen

Die Regierung stellt Hilfmaßnahmen bei Liquiditätsengpässen auch für selbstständige TrainerInnen Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der/die Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er/sie von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen zum Beispiel außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und …