Die Regierung stellt Hilfmaßnahmen bei Liquiditätsengpässen auch für selbstständige TrainerInnen Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der/die Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er/sie von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen zum Beispiel außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und …
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