Hilfsmaßnahmen bei Liquiditätsengpässen für selbstständige Trainer und Trainerinnen

Die Regierung stellt Hilfmaßnahmen bei Liquiditätsengpässen auch für selbstständige TrainerInnen

Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der/die Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er/sie von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen zum Beispiel außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und Kuluturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.

Sämtliche Anträge, die die unten angeführten Maßnahmen betreffen, sind sofort zu bearbeiten.

  • Einkommen- oder Körperschaftsstuervorrauszahlungen für 2020 können herabgesetzt oder mit null Euro festgesetzt werden
  • Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen
  • Stundung und Entrichtung in Raten
  • Stundungszinsen bis zu Null herabsetzen
  • Säumniszuschläge bis zu Null herabsetzen

Das Formular findet man unter folgendem Link:

www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

 

Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo – Do 07:30 bis 15:30; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.

 

Teilen auf Facebook
Twitter
WhatsApp

Andere Beiträge, die Sie interessieren könnten: