Der SPORTBONUS
So seid ihr dabei

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Die Bundesregierung hat eine neue Förderaktion für Neumitglieder in Sportvereinen ins Leben gerufen – den sogenannten „Sportbonus“.

Als neue Mitglieder gelten alle, die seit 1. Januar 2021 nicht Mitglied in eurem Sportverein waren und ab 01. September 2021 für die Saison 2021/2022 oder das Jahr 2022 neu aufgenommen werden. Nach der erfolgten Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine für alle neu gewonnenen Mitglieder, die zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 den reduzierten Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben, einen Zuschuss von bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrags für die Saison 2021/2022 oder die Saison 2022 beantragen.

Über den Sportbonus bekommt euer Verein bis zu 75% des Mitgliedsbeitrages (max. € 90,00) eines neuen Mitglieds zurückerstattet.

Ihr habt ab jetzt die Möglichkeit, euch auf der Website www.Sportbonus.at zu registrieren.

So bekommt ihr euren SPORTBONUS:

  1. Ihr meldet euren Verein online über www.Sportbonus.at zur Aktion an
    Wenn ihr noch nicht abschätzen könnt, wie viele Neumitgliedschaften für den Verein zu erwarten sind, wird es noch einen Zeitpunkt im Herbst geben, zu dem ihr Neumitglieder nachmelden könnt

  2. Lasst euren neuen Mitgliedern vor Erwerb der Mitgliedschaft eine vorgegebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung zukommen
    Hier die Vorlage dafür von www.sportbonus.at/de/Info (Stand 10.09.2021):

    „Gemäß Art. 13 DSGVO werden zur Erfüllung des im Zusammenhang mit dem Sportbonus des BMKÖS geschlossenen Vertrages und zur anschließenden Förderkontrolle (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) personenbezogene Daten verarbeitet.“

  3. Jetzt könnt ihr euren neuen Mitgliedern den verminderten Mitgliedsbeitrag verrechnen. Dieser muss zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, andererseits kann der Zuschuss nicht gewährt werden. 
    Wichtig: Die Mitgliedschaft muss mindestens für drei Monate bestehen und alle Einzahlungsbelege müssen in der Zahlungsreferenz “Sportbonus” aufweisen.

  4. Ihr müsst nun alle Abrechnungsunterlagen  (Kontoauszug, Einzelbeleg-PDF, etc.) auf www.Sportbonus.at mit dem Vermerk “Sportbonus” hochladen.

Wann wird die Förderung an meinen Verein ausgezahlt?

Im Förderprogramm wurden zwei Einreichtermine für die Auszahlung der Zuschüsse durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) an die Dach- und Fachverbände festgelegt, der 15. November 2021 (alle Anträge müssen bis spätestens 25. Oktober eingegangen sein) und der 31. März 2022 (dafür müssen alle Anträge bis spätestens 15. Februar 2022 eingegangen sein).

 

Mit den FAQs für Vereine findet ihr alle weiteren, detaillierten Informationen

Praxisbeispiel:

  • Eure Jahres-Mitgliedschaft kostet regulär € 100,-. Das neue Mitglied bezahlt nur € 25,- und euer Verein bekommt € 75,- refundiert.
  • Eure Jahres-Mitgliedschaft kostet regulär € 200,-. Das neue Mitglied bezahlt nur € 110,- und euer Verein bekommt € 90,- refundiert (maximale Rückerstattung pro Neumitglied).

Wir als ASVÖ Tirol fungieren als Abrechnungs- und Servicestelle. Alle bislang vorliegenden Informationen findet ihr auf der Seite vom Sportbonus. Wenn wir selbst weitere Informationen erhalten, die unsere Sportvereine relevant sind, werden wir diese so zeitnah wie möglich weitergeben.

Solltet ihr dennoch fragen dazu haben, könnt ihr uns gerne kontaktieren.

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