Die Tiroler Landesregierung hat am 24.11.2020 die Unterstützungsmaßnahme zur Abfederung der Folgen aufgrund von Einnahmeausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen beschlossen. Durch die Förderung soll die Aufrechterhaltung des Spiel- und Geschäftsbetriebes von Tiroler Sportvereinen gewährleistet werden. Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV vom 01.11.2020) wurde die Durchführung von Veranstaltungen bis zum 30. November untersagt. Zudem hatte das Land …